Eventcatering & Service KujatInh. Paul MoskalowAllgemeine Geschäftsbedingungenfür gastronomische Leistungen & Catering(Stand: 05.03.2011)§1 Geltung der Bedingungen
1. 1 Die Leistungen und Angebote von Eventcatering & Service Kujat erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Alle Angabena auf Printmedien und Internet sind ohne Gewähr.
1. 2 Gegenbestätitungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1. 3 Alle Vereinbarungen, die zwischen Eventcatering & Service Kujat und dem Besteller zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in einem Vertrag schriftlich niederzulegen.
§2 Angebot und Vertragsschluss
2. 1 Angebote von Eventcatering & Service Kujat sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsschluss erfolgt mit Auftragsbestätigung seitens Eventcatering & Service Kujat.
2. 2 Spätestens acht Tage vor Veranstaltungsbeginn hat der Besteller die genaue Teilnahmezahl schriftlich mitzuteilen. Die Angabe ist verbindlich und kann bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung in Abstimmung mit Eventcatering & Service Kujat in Ausnahmefällen geändert werden.
2. 3 Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit von Buffets auf maximal drei Stunden begrenzt. Wird die Bestellung über einen längeren Zeitraum benötigt, kann der Besteller nach Absprache mit Eventcatering & Service Kujat die Gesamtmenge auf verschiedene Bestellzeiten verteilen.
§3 Haftung bei Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen
Bei Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Schaden beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der Eventcatering & Service Kujat oder ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.
§4 Preise und Zahlung
4. 1 Abrechnungsgrundlage ist die von Besteller angegebene und gegebenenfalls nach Maßgabe des §2. 2 nachträglich modifizierte Teilnahmezahlen, bzw. die verbindlich bestellten Mengen.
4. 2 Die Abrechnung der Kaltgetränke erfolgt grundsätzlich nach dem tatsächlichen Verbrauch, es sei denn, es sind verbindliche Mangen oder ein Pauschalpreis vereinbart worden.
4. 3 Wünscht der Besteller ein Limit für den Getränkeausschank, ist dies in der Bestellung oder spätestens bei der Annahme des Angebots schriftlich anzugeben.
4. 4 Sämtliche Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, es sei denn, dass ausdrücklich ein Inklusivpreis vereinbart worden ist, in dem die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten ist.
4. 5 Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Eventcatering & Service Kujat an die in ihrem Angebot enthaltenen Preise 30 Tage ab dessen Datum gebunden. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
4. 6 Der Rechnungsbetrag ist spätestens acht Tage nach Zugang der Rechnung ohne Abzüge netto zu zahlen. Der Besteller kommt spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. Verzugszinsen betragen für gewerbliche Besteller gemäß §288 II BGB acht Prozentpunkte über dem Zinssatz der Europäischen Zentralbank für Hauptfinanzierungsgeschäfte, für Verbraucher fünf Prozentpunkte über diesem Basiszinssatz. Das Recht zur Geltendmachung höhere Zinsen aus einem anderen Rechtsgrund sowie die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleiben hiervon unberührt.
4. 7 Eventcatering & Service Kujat ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen; Eventcatering & Service Kujat wird den Besteller über die erfolgte Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Eventcatering & Service Kujat berechtigt, Zahlungen auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
4. 8 Wenn vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Bestellers schließen lassen, ist Eventcatering & Service Kujat berechtigt, die gesamte bestehende Restschuld sofort fällig zu stellen sowie weitere Leistungen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.
4. 9 Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner. Ist der Rechnungsempfänger nicht identisch mit dem Besteller, so hat der Besteller eine verbindliche Erklärung des Rechnungsempfängers über die Kostenübernahme vorzulegen.
4. 10 Der Besteller ist zur Aufrechnung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Das Recht des Bestellers zu Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts bleibt hiervon unberührt.
§5 Sicherheiten
5. 1 Eventcatering & Service Kujat ist berechtigt von dem Besteller eine Vorschusszahlung in Höhe von mindestens 50 % der Auftragssumme zu fordern.
5. 2 Verlangt Eventcatering & Service Kujat von dem Besteller eine Vorschusszahlung innerhalb einer bestimmten Frist, erfolgt die Annahme des Auftrags unter der aufschiebenden Bedingung fristgerechter Zahlung.
§6 Pauschalierter Vergütungsanspruch
Kündigt der Besteller den Vertrag, so kann Eventcatering & Service Kujat folgende pauschalierte Abgeltung für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen verlangen:
Kündigung bis zum 5. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Bestellwertes
Kündigung ab dem 4. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Bestellwertes
Dem Besteller bleibt der Nachweis tatsächlich geringerer Leistungen und Aufwendungen vorbehalten.
§7 Geheimhaltung
Der Besteller ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit Abschluss und Durchführung des Vertrages anfallenden personenbezogenen Daten entsprechend den §§ 28 und 29 des Bundesdatenschutzgesetz gespeichert und verarbeitet werden.
§8 Haftung bei Pflichtverletzung
8. 1 Schadenersatzansprüche aufgrund von Pflichtverletzungen, die nicht die vertraglichen Hauptleistungspflichten betreffen, sind sowohl gegen Eventcatering & Service Kujat als auch gegen die Erfüllungs- und Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
8. 2 Die Haftungsbeschränkung des 8. 1 gilt ebenso für mittelbare und entfernte Mangelfolgeschäden, es sei denn, die Haftung bezieht sich auf eine ausdrücklich erklärte Zusicherung, die den Besteller gerade gegen das Risiko vor solchen Schäden absichern soll. Sie gilt dann nicht, soweit es sich bei den Folgeschäden um Schäden aus der Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben handelt. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie aus sonstiger Produzentenhaftung bleiben hiervon unberührt.
8. 3 Die Haftung ist auf den bei Vertragsschluss dem Grunde und der Höhe nach vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§9 Leistungs- und Erfüllungspflichten, Ausschlussfrist für Mängelanzeige, Abtretungsverbot
9. 1 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Eventcatering & Service Kujat die Erbringung ihrer Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen - auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, hat Eventcatering & Service Kujat, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen, nicht zu vertreten.
9. 2 Offensichtliche Mängel der Leistung hat der Besteller spätestens zwei Wochen nach Leistungserbringung schriftlich anzugeben. Nach Ablauf der Frist ist der Besteller mit der Mängelanzeige ausgeschlossen.
9. 3 Ansprüche gegen Eventcatering & Service Kujat bezüglich einer Verletzung von Leistungspflichten stehen, soweit es sich um einen gewerblichen Besteller handelt, nur dem unmittelbaren Besteller zu und sind nicht abtretbar.
§10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schriftformerfordernis, Teilnichtigkeit
10. 1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Eventcatering & Service Kujat und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10. 2 Soweit der Besteller Unternehmer im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Düren ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Dies gilt auch für den Fall der sachlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts, ist das Amtsgericht Düren örtlich zuständig.
10. 3 Vom Vertrag abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
10. 4 Sollte eine dieser Bestimmungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervor die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.